4 WF 50/02•Oberlandesgericht Köln, 2002-05-07, 4 WF 50/02
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 4 WF 50/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-05-07
Aktenzeichen: 4 WF 50/02
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0507.4WF50.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Die Beschwerde der Antragstellerin vom 16.11.2001 (Bl. 101 GA) gegen den ihren Antrag auf Entpflichtung der Verfahrenspflegerin der K. St. zurückweisenden Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bonn vom 8. 10. 2001 (Bl. 78 GA) - 42 F 164/01 - wird als unzulässig verworfen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin.
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