5 U 60/99•Oberlandesgericht Köln, 2002-05-06, 5 U 60/99
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 60/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-05-06
Aktenzeichen: 5 U 60/99
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0506.5U60.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 17. Februar 1999 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 25 O 187/95 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Auf die Widerklage wird der Kläger verurteilt, an die Beklagte 7.500,- EUR nebst 4% Zinsen seit dem 25. März 1995 zu zahlen. Die weitergehende Widerklage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz einschließlich der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens 25 OH 9/94 Landgericht Köln tragen der Kläger zu 19% und die Beklagte zu 81%.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger zu 36% und der Beklagten zu 64% auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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