Oberlandesgericht Köln, 2002-04-30, 9 U 94/01

9 U 94/01Obergericht30.04.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 9 U 94/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-04-30

Aktenzeichen: 9 U 94/01

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0430.9U94.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 05.04.2001 - 24 O 46/99 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage ist dem Grunde nach gerechtfertigt.

Zur Entscheidung über die Höhe des Anspruchs wird die Sache an das Landgericht Köln zurückverwiesen, dem auch die Entscheidung hinsichtlich der Kosten der Berufung vorbehalten bleibt.

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