Oberlandesgericht Köln, 2002-04-30, 9 U 110/01

9 U 110/01Obergericht30.04.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 9 U 110/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-04-30

Aktenzeichen: 9 U 110/01

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0430.9U110.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 19.04.2001 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 24 0 329/00 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 8.000,00 EUR abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die jeweiligen Sicherheitsleistungen dürfen auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft eine deutschen Großbank oder öffentlichen Sparkasse erbracht werden.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.