Oberlandesgericht Köln, 2002-04-24, 5 U 69/98

5 U 69/98Obergericht24.04.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 69/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-04-24

Aktenzeichen: 5 U 69/98

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0424.5U69.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 12.02.1998 - 18 0 225/93 LG Bonn - wird zurückgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin bleibt vorbehalten, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 14.000,00 EUR abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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