Oberlandesgericht Köln, 2002-04-22, 17 W 74/02

17 W 74/02Obergericht22.04.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 17 W 74/02 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2002-04-22

Aktenzeichen: 17 W 74/02

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0422.17W74.02.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 17. Zivilsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluss vom 26.10.2000 wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wie folgt geändert:

Aufgrund des Urteils des Landgerichts Aachen vom 19.7.2000 - 4 O 83/00 - sind von der Klägerin an Kosten 249,78 DM nebst 4 % Zinsen seit 22.7.2000 an den Beklagten zu 1. zu erstatten.

Die nach einem Gegenstandswert von 249,78 DM angefallene Gerichtsgebühr des Beschwerdeverfahrens trägt die Klägerin. Die übrigen Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Klägerin zu 14 % und der Beklagte zu 1. zu 86 %.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.