17 W 103/02•Oberlandesgericht Köln, 2002-04-22, 17 W 103/02
Oberlandesgericht Köln, 2002-04-22, 17 W 103/02
17 W 103/02Obergericht22.04.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 17 W 103/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-04-22
Aktenzeichen: 17 W 103/02
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0422.17W103.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragsgegnerin.
Gegenstandswert für die Beschwerde: 1.157,05 Euro.
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