4 WF 51/02•Oberlandesgericht Köln, 2002-04-18, 4 WF 51/02
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 4 WF 51/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-04-18
Aktenzeichen: 4 WF 51/02
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0418.4WF51.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Auf die als sofortige Beschwerde zu wertende "Beschwerde" der Antrag-stellerin vom 02.04.2002 (Bl. 21 GA) wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bonn vom 05. April 2002 - 45 F 50/02 PKH - (Bl. 6 PKH-Heft), durch welchen die Beiordnung des Prozessbevollmächtigten der Antragstellerin "im Hinblick auf die einfache Sach- und Rechtslage" im Rahmen der gewährten Prozesskostenhilfe für das Sorgerechtsverfahren abgelehnt worden ist, abgeändert.
Der Antragstellerin wird im Rahmen der gewährten Prozesskostenhilfe zur Durchführung des Sorgerechtsverfahrens RA P. J. B. in ... B. (D.) beigeordnet.
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