Oberlandesgericht Köln, 2002-04-15, 4 WF 157/01

4 WF 157/01Obergericht15.04.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 4 WF 157/01 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2002-04-15

Aktenzeichen: 4 WF 157/01

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0415.4WF157.01.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird abgeändert.

Der Antragstellerin wird für den Antrag zu Ziffer II. 4. gemäss dem Klageentwurf vom 19. September 2001 uneingeschränkt Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlungsanordnung bewilligt und ihr auch insoweit Rechtsanwalt B. in H. zu den Bedingungen eines in Bonn ortsansässigen Anwalts beigeordnet.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.

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