Oberlandesgericht Köln, 2002-04-10, 13 U 99/01

13 U 99/01Obergericht10.04.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 13 U 99/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-04-10

Aktenzeichen: 13 U 99/01

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0410.13U99.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 14. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 21. März 2001 - 14 O 393/00 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin aufer-egt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Kostenbetrages abwenden, sofern nicht der Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

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