3 U 166/01•Oberlandesgericht Köln, 2002-04-09, 3 U 166/01
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 3 U 166/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-04-09
Aktenzeichen: 3 U 166/01
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0409.3U166.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 6. Juli 2001 verkündete Grundurteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Aachen
- 8 O 45/01 - wird zurückgewiesen.
Auf die Anschlussberufung der Klägerin wird das genannte Urteil teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage ist dem Grunde nach unter Zugrundelegung eines 70%igen Haftungsanteils der Beklagten gerechtfertigt. 2. Es wird festgestellt, dass die Beklagten verpflichtet sind, der Klä-gerin 70 % ihren zukünftigen Schadens aus dem Unfall vom 26. April 1999 zu erstatten.
Die Entscheidung über die Kosten des Berufungsverfahrens bleibt dem landgerichtlichen Schlussurteil vorbehalten.
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