Oberlandesgericht Köln, 2002-04-09, 3 U 166/01

3 U 166/01Obergericht09.04.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 3 U 166/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-04-09

Aktenzeichen: 3 U 166/01

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0409.3U166.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 6. Juli 2001 verkündete Grundurteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Aachen

  • 8 O 45/01 - wird zurückgewiesen.

Auf die Anschlussberufung der Klägerin wird das genannte Urteil teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage ist dem Grunde nach unter Zugrundelegung eines 70%igen Haftungsanteils der Beklagten gerechtfertigt. 2. Es wird festgestellt, dass die Beklagten verpflichtet sind, der Klä-gerin 70 % ihren zukünftigen Schadens aus dem Unfall vom 26. April 1999 zu erstatten.

Die Entscheidung über die Kosten des Berufungsverfahrens bleibt dem landgerichtlichen Schlussurteil vorbehalten.

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