2 Ws 146/02•Oberlandesgericht Köln, 2002-04-04, 2 Ws 146/02
Oberlandesgericht Köln, 2002-04-04, 2 Ws 146/02
2 Ws 146/02Obergericht04.04.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 146/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-04-04
Aktenzeichen: 2 Ws 146/02
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0404.2WS146.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
Die Beschwerde wird verworfen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die der Angeklagten insoweit entstandenen notwendigen Auslagen werden der Staatskasse auferlegt.
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