13 U 35/01•Oberlandesgericht Köln, 2002-04-03, 13 U 35/01
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 13 U 35/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-04-03
Aktenzeichen: 13 U 35/01
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0403.13U35.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
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Das Versäumnisurteil des Senats vom 28.11.2001 - 13 U 35/01 - wird aufrechterhalten.
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Der Kläger hat auch die weiteren Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung eines Betrages von 6.000,00 EUR abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung ihrerseits in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
- Die Revision wird nicht zugelassen.
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