Oberlandesgericht Köln, 2002-03-22, 19 U 111/01

19 U 111/01Obergericht22.03.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 19 U 111/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-03-22

Aktenzeichen: 19 U 111/01

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0322.19U111.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten und unter Zurückweisung der Anschlussberufung des Klägers wird das am 18. April 2001 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 20 O 480/99 - teilweise abgeändert und insgesamt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zur Vollstreckung kommenden Be-trages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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