19 U 109/01•Oberlandesgericht Köln, 2002-03-22, 19 U 109/01
Oberlandesgericht Köln, 2002-03-22, 19 U 109/01
19 U 109/01Obergericht22.03.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 U 109/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-03-22
Aktenzeichen: 19 U 109/01
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0322.19U109.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das am 04. April 2001 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 20 O 351/98 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zur Vollstreckung kommenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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