10 U 22/01•Oberlandesgericht Köln, 2002-03-21, 10 U 22/01
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 10 U 22/01 — Schlussurteil
Entscheidungsdatum: 2002-03-21
Aktenzeichen: 10 U 22/01
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0321.10U22.01.00
Dokumenttyp: Schlussurteil
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
Auf die Anschlussberufung der Kläger und unter Zurückweisung ihres weitergehenden Rechtsmittels
a.) werden die Beklagten als Gesamtschuldner verurteilt, über den durch Urteil des Landgerichts Bonn vom 22.05.2001 (2 O 462/00) zuerkannten Betrag von 26.583,25 DM hinaus an die Kläger 41.660,35 DM = 21.300,60 EUR nebst 5 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank seit dem 20.09.2001 zu zahlen;
b.) wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, den Klägern allen materiellen Schaden zu ersetzen, der ihnen aufgrund des Brandes am 28.08.2000 an ihrem Grundstück, L.str. 5, B.H., noch entstehen wird, soweit der Anspruch nicht auf Dritte übergegangen ist.
Im übrigen wird die (erweiterte) Klage abgewiesen.
Die Beklagten tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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