3 U 51/01•Oberlandesgericht Köln, 2002-03-19, 3 U 51/01
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 3 U 51/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-03-19
Aktenzeichen: 3 U 51/01
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0319.3U51.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 8. Februar 2001 verkün-dete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 8 O 212/00 - wird unter Abweisung der Klage mit den am 19. Februar 2002 gestellten Anträgen zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 8.000 EUR abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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