11 W 19/02•Oberlandesgericht Köln, 2002-03-19, 11 W 19/02
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 11 W 19/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-03-19
Aktenzeichen: 11 W 19/02
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0319.11W19.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Antragsteller wird der Beschluss der 15. Zivilkammer des Landgerichts Köln (Einzelrichter) vom 21.02.2002 - 15 O 83/02 - aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Entscheidung - auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens - an das Landgericht zurück verwiesen. Das Landgericht wird angewiesen, den Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung nicht aus den Gründen des angefochtenen Beschlusses zurückzuweisen.
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