Oberlandesgericht Köln, 2002-03-18, 6 W 108/01

6 W 108/01Obergericht18.03.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 W 108/01 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2002-03-18

Aktenzeichen: 6 W 108/01

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0318.6W108.01.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird der am 10. 10. 2001 verkündete Beschluss der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 28 O 282/01 - wie folgt abgeändert:

Die Kosten des in der Hauptsache übereinstimmend zur Erledigung gebrachten Verfahrens der einstweiligen Verfügung werden der Antragstellerin auferlegt.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Antragstellerin zu tragen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.