27 WF 41/02•Oberlandesgericht Köln, 2002-03-18, 27 WF 41/02
Oberlandesgericht Köln, 2002-03-18, 27 WF 41/02
27 WF 41/02Obergericht18.03.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 27 WF 41/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-03-18
Aktenzeichen: 27 WF 41/02
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0318.27WF41.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 27.Zivilsenat
Tenor
Auf die Beschwerde des Antragstellers vom 4.3.20 02 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Heinsberg von 13.2.20 02 –7 F 856/01 - aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Entscheidung an das Amtsgericht mit der Maßgabe zurückverwiesen, nicht aus den Gründen des angefochtenen Beschlusses die Prozesskostenhilfe zu verweigern.
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