2 W 45/02•Oberlandesgericht Köln, 2002-03-13, 2 W 45/02
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 W 45/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-03-13
Aktenzeichen: 2 W 45/02
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0313.2W45.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige weitere Beschwerde des Schuldners vom 17., 21. und 23. Februar 2002 gegen den Beschluß der 10. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 1. Februar 2002 - 10 T 218/01 - wird als unzulässig verworfen.
Die Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde hat der Schuldner zu tragen.
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