6 U 210/01•Oberlandesgericht Köln, 2002-03-08, 6 U 210/01
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 210/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-03-08
Aktenzeichen: 6 U 210/01
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0308.6U210.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das am 15. November 2001 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 84 O 89/01 - geändert.
Die einstweilige Verfügung der Kammer vom 02. August 2001 wird aufgehoben. Der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreites hat der Antragsteller zu tragen.
Das Urteil ist mit seiner Verkündung rechtskräftig.
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