19 U 182/01•Oberlandesgericht Köln, 2002-03-01, 19 U 182/01
Oberlandesgericht Köln, 2002-03-01, 19 U 182/01
19 U 182/01Obergericht01.03.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 U 182/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-03-01
Aktenzeichen: 19 U 182/01
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0301.19U182.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 07.06.2001 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 86 O 87/99 - wird zurückgewiesen.
Auf die Anschlussberufung der Klägerin wird das Urteil teilweise ab-geändert und die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin über die im angefochtenen Urteil zuerkannten Beträge hinaus weitere 1.239,74 DM (= 633,87 EUR) nebst 5 % Zinsen seit dem 20.12.2001 zu zahlen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten aufer-legt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Vollstreckung durch die Klägerin durch Si-cherheitsleistung i. H. von 110 % des zu vollstreckendem Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vorher Sicherheit in gleicher Hö-he leistet.
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