Oberlandesgericht Köln, 2002-02-28, 18 U 202/01

18 U 202/01Obergericht28.02.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 18 U 202/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-02-28

Aktenzeichen: 18 U 202/01

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0228.18U202.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten werden das Urteil des Landgerichts Aachen vom 31.7.2001 - 1 O 249/00 - abgeändert und die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, sofern nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision gegen dieses Urteil wird zugelassen.

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