8 U 52/00•Oberlandesgericht Köln, 2002-02-22, 8 U 52/00
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 8 U 52/00 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-02-22
Aktenzeichen: 8 U 52/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0222.8U52.00.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Zivilsenat
Tenor
Die Gegenvorstellung der Beklagten vom 11. Dezember 2001 gegen den Beweisbeschluss des Senats vom 25. Januar 2001 wird zurückgewiesen.
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