Oberlandesgericht Köln, 2002-02-20, 5 U 136/01

5 U 136/01Obergericht20.02.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 136/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-02-20

Aktenzeichen: 5 U 136/01

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0220.5U136.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 13. Juni 2001 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 11 O 301/99 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst::

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.345,98 EUR (= 8.500,- DM) nebst 4% Zinsen seit dem 1. Oktober 1999 zu zahlen.

Der Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin 12.500,- EUR nebst 4% Zinsen seit dem 1. Oktober 1999 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin sämtlichen zukünftigen materiellen und immateriellen Schäden aus der Behandlung vom 5. April 1999 zu ersetzen, soweit der Ersatzanspruch nicht auf einen Sozialversicherungsträger oder einen anderen Dritte übergegangen ist oder übergehen wird.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Anschlussberufung des Beklagten wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz haben die Klägerin zu 28% und der Beklagte zu 72% zu tragen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin zu 44% und dem Beklagten zu 56% auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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