Oberlandesgericht Köln, 2002-02-13, 2 W 33/02

2 W 33/02Obergericht13.02.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 W 33/02 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2002-02-13

Aktenzeichen: 2 W 33/02

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0213.2W33.02.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige weitere Beschwerde des Beteiligten zu 1) vom 17. Januar 2002 gegen den Beschluß der 3. Zivilkammer des Landgerichts Hagen vom 15. November 2001 - 3 T 167/01 - wird nicht zugelassen und als unzulässig verworfen.

Die Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde hat der Beteiligte zu 1) zu tragen.

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