16 Wx 6/02•Oberlandesgericht Köln, 2002-02-08, 16 Wx 6/02
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 6/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-02-08
Aktenzeichen: 16 Wx 6/02
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0208.16WX6.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige weitere Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss der 8. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 13.12.2001 - 8 T 206/01 - wird unter Aufrechterhaltung der einstweiligen Anordnung zurückgewiesen. Die Gerichtskosten sowie die außergerichtlichen Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens trägt der Antragsgegner.
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