17 U 17/00•Oberlandesgericht Köln, 2002-02-06, 17 U 17/00
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 17 U 17/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-02-06
Aktenzeichen: 17 U 17/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0206.17U17.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Das am 21. Februar 2001 verkündete Vorbehaltsurteil des Senats - 17 U 17/00 - wird mit der Maßgabe für vorbehaltslos erklärt, dass der Beklagte - unter Abweisung der Klage im übrigen - verurteilt wird, an den Kläger 27.547,40 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 29.7.1997 zu zahlen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen - in Abänderung der Kostenentscheidung des Vorbehaltsurteils - der Kläger 62 % und der Beklagte 38 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.