13 U 18/01•Oberlandesgericht Köln, 2002-02-06, 13 U 18/01
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 13 U 18/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-02-06
Aktenzeichen: 13 U 18/01
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0206.13U18.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 14. Dezember 2000 - 15 O 26/00 - wird zurückgewiesen.
Die Kläger haben auch die Kosten der Berufung zu tragen.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund dieses Urteils gegen sie vollstreckbaren Kostenbetrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Sicherheiten können auch durch die Prozessbürgschaft eines in der EU als Zoll- oder Steuerbürge zugelassenen Kreditinstituts erbracht werden.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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