Oberlandesgericht Köln, 2002-02-05, 15 U 172/01

15 U 172/01Obergericht05.02.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 15 U 172/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-02-05

Aktenzeichen: 15 U 172/01

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0205.15U172.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 20.07.2001 - 28 O 417/00 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsrechtszuges hat der Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 1.000,00 EUR vorläufig vollstreckbar. Sicherheit kann auch durch die Bürgschaft einer deutschen Großbank, öffentlichen Sparkasse oder Genossenschaftsbank erbracht werden.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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