25 WF 21/02•Oberlandesgericht Köln, 2002-02-01, 25 WF 21/02
Oberlandesgericht Köln, 2002-02-01, 25 WF 21/02
25 WF 21/02Obergericht01.02.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 25 WF 21/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-02-01
Aktenzeichen: 25 WF 21/02
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0201.25WF21.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 25. Zivilsenat
Tenor
Auf die Beschwerde des Bezirksrevisors bei dem Landgericht Köln vom 24. August 2001 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Wermelskirchen vom 7. August 2001 - Aktenzeichen 5 F 306/00 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Vergütung der Verfahrenspflegerin wird auf 1.071,04 EUR festgesetzt.
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