6 W 14/02•Oberlandesgericht Köln, 2002-01-31, 6 W 14/02
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 W 14/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-01-31
Aktenzeichen: 6 W 14/02
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0131.6W14.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
1.) Die sofortige Beschwerde der Schuldnerin gegen den Beschluss der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn - 11 O 99/01 - vom 4.12.2001, durch den sie wegen Verstoßes gegen das durch die einstweilige Verfügung der Kammer vom 6.7.2001 im Verfahren 11 O 99/01 ausgesprochene Verbot zu Ordnungsmitteln verurteilt worden ist, wird zurückgewiesen.
2.) Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Schuldnerin zu tragen.
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