Oberlandesgericht Köln, 2002-01-30, 5 U 106/01

5 U 106/01Obergericht30.01.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 106/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-01-30

Aktenzeichen: 5 U 106/01

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0130.5U106.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 9. Mai 2001 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 11 O 329/98 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 7.898,20 EUR nebst 4 % Zinsen von 7.500 EUR seit dem 22. April 1998 und von 398,20 EUR seit dem 31. Juli 1998 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen tragen die Klägerin zu 40 % und der Beklagte zu 60 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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