Oberlandesgericht Köln, 2002-01-30, 4 WF 11/02

4 WF 11/02Obergericht30.01.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 4 WF 11/02 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2002-01-30

Aktenzeichen: 4 WF 11/02

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0130.4WF11.02.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Kostenfestsetzungsbeschluß des Amtsgerichts Bonn vom 18. Oktober 2001 (45 F 35/01) mit der Maßgabe abgeändert, daß aufgrund des Urteils des Amtsgerichts Bonn vom 3. Juli 2001 von der Beklagten 773,90 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 3. August 2001 an den Kläger zu erstatten sind.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Kläger.

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