11 U 71/01•Oberlandesgericht Köln, 2002-01-30, 11 U 71/01
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 11 U 71/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-01-30
Aktenzeichen: 11 U 71/01
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0130.11U71.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 16.03.2001 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 9 O 299/99 - abgeändert.
Die Beklagte wird unter Abweisung der weiter gehenden Klage verurteilt, an die Klägerin 5.668,71 EUR (=11.087,04 DM) Zug um Zug gegen Rückgabe des PKW F. Fiesta, 1,3 Flair, Fahrgestell-Nr.: ..., Erstzulassung 12/1997, zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Rücknahme des vorgenannten PKW in Annahmeverzug befindet.
Die weiter gehende Berufung wird zurückgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin 10% und die Beklagte 90% zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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