Ss 16/02 (B) - 10 B -•Oberlandesgericht Köln, 2002-01-25, Ss 16/02 (B) - 10 B -
Oberlandesgericht Köln, 2002-01-25, Ss 16/02 (B) - 10 B -
Ss 16/02 (B) - 10 B -Obergericht25.01.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — Ss 16/02 (B) - 10 B - — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-01-25
Aktenzeichen: Ss 16/02 (B) - 10 B -
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0125.SS16.02B10B.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
I.
Dem Betroffenen wird gegen die Versäumung der Frist zur Begründung der Rechtsbeschwerde auf seine Kosten Wiedereinsetzung in den vorigen
Stand gewährt.
II.
Der Verwerfungsbeschluss des Amtsgerichts Köln vom 19. November 2001
ist damit gegenstandslos.
III.
Das angefochtene Urteil wird mit den getroffenen Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die
Kosten der Rechtsbeschwerde - an das Amtsgericht Köln zurückverwiesen.
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