2 Ws 31/02•Oberlandesgericht Köln, 2002-01-25, 2 Ws 31/02
Oberlandesgericht Köln, 2002-01-25, 2 Ws 31/02
2 Ws 31/02Obergericht25.01.2002
Regest
Die Haftbeschwerde gegen eine frühere Haftentscheidung wird durch die neue Entscheidung infolge prozessualer Überholung unzulässig. Dies gilt aucht für die einstweilige Unterbringung.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 31/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-01-25
Aktenzeichen: 2 Ws 31/02
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0125.2WS31.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Normen: StOI § 117; StPO § 12a; § 304
Leitsätze
Die Haftbeschwerde gegen eine frühere Haftentscheidung wird durch die neue Entscheidung infolge prozessualer Überholung unzulässig. Dies gilt aucht für die einstweilige Unterbringung.
Tenor
Die durch den Fortgang des Verfahrens gegenstandslos gewordene Beschwerde wird für erledigt erklärt.
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