Oberlandesgericht Köln, 2002-01-25, 2 Ws 31/02

2 Ws 31/02Obergericht25.01.2002

Regest

Die Haftbeschwerde gegen eine frühere Haftentscheidung wird durch die neue Entscheidung infolge prozessualer Überholung unzulässig. Dies gilt aucht für die einstweilige Unterbringung.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 31/02 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2002-01-25

Aktenzeichen: 2 Ws 31/02

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0125.2WS31.02.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Normen: StOI § 117; StPO § 12a; § 304

Leitsätze

Die Haftbeschwerde gegen eine frühere Haftentscheidung wird durch die neue Entscheidung infolge prozessualer Überholung unzulässig. Dies gilt aucht für die einstweilige Unterbringung.

Tenor

Die durch den Fortgang des Verfahrens gegenstandslos gewordene Beschwerde wird für erledigt erklärt.

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