5 U 121/01•Oberlandesgericht Köln, 2002-01-23, 5 U 121/01
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 121/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-01-23
Aktenzeichen: 5 U 121/01
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0123.5U121.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts A. vom 30. Mai 2001 (11 O318/98) teilweise abgeändert und wie folgt gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ein Schmerzensgeld 25.000 EUR nebst 4% Zinsen seit dem 13.8.1998 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Berufung des Beklagten wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 15 %, der Beklagte zu 85%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien können die Vollstreckung der jeweils anderen durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Gegenseite zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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