Oberlandesgericht Köln, 2002-01-22, 3 U 142/01

3 U 142/01Obergericht22.01.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 3 U 142/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-01-22

Aktenzeichen: 3 U 142/01

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0122.3U142.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 12.06.2001 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 1 0 4/01 - wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 9.000 EUR abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

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