16 Wx 247/01•Oberlandesgericht Köln, 2002-01-18, 16 Wx 247/01
Oberlandesgericht Köln, 2002-01-18, 16 Wx 247/01
16 Wx 247/01Obergericht18.01.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 247/01 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-01-18
Aktenzeichen: 16 Wx 247/01
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0118.16WX247.01.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige weitere Beschwerde gegen den Beschluss der 2. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 11.10.2001 - 2 T 254/98 WEG - wird zurückgewiesen.
Der Antragsgegner hat die Gerichtskosten sowie die außergerichtlichen Kosten der Antragsteller zu tragen. Im Übrigen findet eine Erstattung außergerichtlicher Kosten nicht statt.
Geschäftswert für das Verfahren der Rechtsbeschwerde: 3.067,75 Eur
(6.000,- DM)
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.