Oberlandesgericht Köln, 2002-01-16, 5 U 104/01

5 U 104/01Obergericht16.01.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 104/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-01-16

Aktenzeichen: 5 U 104/01

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0116.5U104.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Aachen vom 9.5.2001 (11 O110/00) wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 6.500 EUR abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Sicherheitsleistung kann auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Bank oder Sparkasse erbracht werden.

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