2 W 1/02•Oberlandesgericht Köln, 2002-01-16, 2 W 1/02
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 W 1/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-01-16
Aktenzeichen: 2 W 1/02
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0116.2W1.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige weitere Beschwerde der Schuldnerin vom 7. Dezember 2001 gegen den Beschluss der 9. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund vom 26. November 2001 - 9 T 886/01 - wird nicht zugelassen und als unzulässig verworfen.
Die Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde werden der Schuldnerin auferlegt.
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