17 W 201/01•Oberlandesgericht Köln, 2002-01-16, 17 W 201/01
Oberlandesgericht Köln, 2002-01-16, 17 W 201/01
17 W 201/01Obergericht16.01.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 17 W 201/01 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-01-16
Aktenzeichen: 17 W 201/01
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0116.17W201.01.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - wie folgt geändert:
Dem Kläger wird für die von ihm beabsichtigte Rechtsverfolgung Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt S. II in D. bewilligt.
Der Kläger hat monatliche Raten in Hohe von 60,00 EURO (EUR) am ersten jeden Monats, beginnend am l. März 2002, zu zahlen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.