13 U 52/01•Oberlandesgericht Köln, 2002-01-16, 13 U 52/01
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 13 U 52/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-01-16
Aktenzeichen: 13 U 52/01
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0116.13U52.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 32. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 26. Januar 2001 - 32 O 131/00 - wird zurückgewiesen.
Von den Kosten der Berufung haben die Beklagte 77% und der Kläger 23% zu tragen. Die durch die Streithilfe entstandenen Kosten tragen die Streithelfer selbst.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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