13 U 161/00•Oberlandesgericht Köln, 2002-01-16, 13 U 161/00
Oberlandesgericht Köln, 2002-01-16, 13 U 161/00
13 U 161/00Obergericht16.01.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 13 U 161/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-01-16
Aktenzeichen: 13 U 161/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0116.13U161.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 26. November 1998 - 29 O 62/98 - abgeändert:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin hat die gesamten Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund dieses Urteil gegen sie vollstreckbaren Kostenbetrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Sicherheiten können auch durch die Prozessbürgschaft eines in der EU als Zoll- oder Steuerbürge zugelassenen Kreditinstituts erbracht werden.
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