Oberlandesgericht Köln, 2002-01-16, 13 U 161/00

13 U 161/00Obergericht16.01.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 13 U 161/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-01-16

Aktenzeichen: 13 U 161/00

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0116.13U161.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 26. November 1998 - 29 O 62/98 - abgeändert:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin hat die gesamten Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund dieses Urteil gegen sie vollstreckbaren Kostenbetrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Sicherheiten können auch durch die Prozessbürgschaft eines in der EU als Zoll- oder Steuerbürge zugelassenen Kreditinstituts erbracht werden.

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