Oberlandesgericht Köln, 2002-01-16, 13 U 102/01

13 U 102/01Obergericht16.01.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 13 U 102/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-01-16

Aktenzeichen: 13 U 102/01

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0116.13U102.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts A. vom 27. März 2001 - 12 O 487/00 - wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat auch die Kosten der Berufung zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund dieses Urteils gegen ihn vollstreckbaren Kostenbetrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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