Oberlandesgericht Köln, 2002-01-15, 5 U 118/02

5 U 118/02Obergericht15.01.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 118/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-01-15

Aktenzeichen: 5 U 118/02

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0115.5U118.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 15. Mai 2002 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 25 O 594/01 - abgeändert.

Die Klage wird insgesamt abgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn der Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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