Oberlandesgericht Köln, 2002-01-15, 17 W 331/01

17 W 331/01Obergericht15.01.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 17 W 331/01 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2002-01-15

Aktenzeichen: 17 W 331/01

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0115.17W331.01.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 17. Zivilsenat

Tenor

Auf die Beschwerde wird der angefochtene Beschluss - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - teilweise wie folgt abgeändert:

Auf Grund des Vergleichs des Oberlandesgerichts Köln vom 13. April 2000 - 18 U 162/97 - sind von den Klägern an Kosten 5.893,64 EUR (entsprechend 11.526,95 DM) nebst 4 % Zinsen seit dem 8.6.2000 an den Beklagten zu 2. zu erstatten.

Die nach einem Gegenstandswert von 2.611,51 DM erfallene Gerichtsgebühr des Beschwerdeverfahrens hat der Beklagte zu 2. zu tragen. Von den übrigen Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Kläger 64 % und der Beklagte zu 2. 36 %.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.