17 W 331/01•Oberlandesgericht Köln, 2002-01-15, 17 W 331/01
Oberlandesgericht Köln, 2002-01-15, 17 W 331/01
17 W 331/01Obergericht15.01.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 17 W 331/01 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-01-15
Aktenzeichen: 17 W 331/01
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0115.17W331.01.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Auf die Beschwerde wird der angefochtene Beschluss - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - teilweise wie folgt abgeändert:
Auf Grund des Vergleichs des Oberlandesgerichts Köln vom 13. April 2000 - 18 U 162/97 - sind von den Klägern an Kosten 5.893,64 EUR (entsprechend 11.526,95 DM) nebst 4 % Zinsen seit dem 8.6.2000 an den Beklagten zu 2. zu erstatten.
Die nach einem Gegenstandswert von 2.611,51 DM erfallene Gerichtsgebühr des Beschwerdeverfahrens hat der Beklagte zu 2. zu tragen. Von den übrigen Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Kläger 64 % und der Beklagte zu 2. 36 %.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.