Oberlandesgericht Köln, 2002-01-15, 17 W 327/01

17 W 327/01Obergericht15.01.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 17 W 327/01 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2002-01-15

Aktenzeichen: 17 W 327/01

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0115.17W327.01.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 17. Zivilsenat

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die nach einem Gegenstandswert von 2.227,50 DM entstandene Gerichtsgebühr des Beschwerdeverfahrens hat die Beklagte zu 3. zu tragen. Von den übrigen Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Kläger jeweils 37,5 % und die Beklagte zu 3. 25 %.

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